Hier finden Sie Fragen und Antworten rund um das Thema Roller
Benötige ich einen Führerschein zum fahren eines Rollers?
- 50ccm: Sie benötigen einen Führerschein.Für einen Roller bis 50 ccm benötigen Sie entweder den Führerschein Klasse M / 4 oder einen PKW-Führerschein – Klasse B / 3.
- 125 ccm: Für einen Roller bis 125 ccm benötigen Sie entweder den Führerschein Klasse A1 / 1B, oder einen PKW-Führerschein Klasse B / 3 mit Ausstellungsdatum vor dem 01.04.1980 (jeweils mit Leistungsbeschränkung auf max. 11 KW).
- über 125 ccm:Für einen Roller mit mehr als 125 ccm bzw. mehr Leistung als 11 KW benötigen Sie den Motorrad-Führerschein A / 1 .
- Mofa: Das fahren eines Mofas ist führerscheinfrei. Personen die nach dem 01.04.1965 geboren sind benötigen lediglich eine „Prüfbescheinigung“ und müssen mindestens 15 Jahre alt sein.
Muss ich meinen Roller versichern bzw. anmelden/zulassen?
- Jeder Roller muss mindestens Haftpflicht versichert werden.
- 50 ccm: Bei einem Roller bis 50 ccm genügt das so genannte „Moped-Kennzeichen“. Diese Roller brauchen weiterhin weder polizeilich zugelassen oder angemeldet werden. Das Moped-Kennzeichen ist immer gültig ab dem Tag der Ausstellung (frühestens 1. März) bis zum letzten Tag im Februar.
- über 50 ccm: Alle Roller mit mehr als 50 ccm müssen auf der Zulassungsstelle angemeldet werden und bekommen ein ganz „normales“ Kennzeichen. Zur Anmeldung/Zulassung benötigen Sie einen Versicherungsnachweis von einer Versicherung.
Muss ich für einen Roller Steuern zahlen?
- 50 ccm: Alle Roller bis 50 ccm sind steuerfrei.
- über 50 ccm: Roller über 50 ccm sind grundsätzlich steuerpflichtig. In den meisten Kommunen werden aber für Roller bis 125 ccm derzeit keine Steuernerhoben. Steuern für einen Roller bis 125 ccm belaufen sich derzeit auf 9,- Euro/Jahr.
Muss ich meinen Roller regelmäßig zur Inspektion bringen?
- Ja. Es gibt für jeden Roller, vom Hersteller festgelegte, Inspektionsintervalle.
- An die Einhaltung dieser Intervalle knüpfen viele Hersteller ihre Garantiebedingungen. Damit die Garantie nicht erlischt müssen Sie die vorgegebenen Intervalle einhalten. Bei Nichteinhaltung erlischt Ihr Garantieanspruch.
- Auch nach Ablauf der Garantie sollten Sie zur eigenen Sicherheit, zur Erhaltung der Betriebsfähigkeit und zur Verlängerung der Nutzungs-/Lebensdauer Ihres Rollers die Inspektionsintervalle weiterhin einhalten. Dies ist wichtig um einem Defekt, einem versagen der Bremsen oder gar einem schwerem Motorschaden vorzubeugen bzw. zu vermeiden. Es geht hier vor allem um Ihre Sicherheit.
- In der Regel liegen die Inspektions-/Serviceintervalle bei einem guten Markenroller zwischen 4.000 und 6.000 km bzw. bei 1 pro Jahr.
- Bei etlichen PEUGEOT Modellen gibt es sogar nur 10.000 km Intervalle.
- Die vorgegebenen Inspektionsintervalle für Ihren Roller finden Sie in Ihrer Bedienungsanleitung oder in Ihrem Inspektions- / Garantieheft. Sollten Sie dort keine Angaben finden fragen Sie einfach bei uns nach.
Muss mein Roller zum TÜV?
- bis 50 ccm: Mofas und Roller bis 50 ccm unterliegen keiner Haupt- oder Abgasuntersuchungspflicht.
- über 50 ccm: Zulassungspflichtige Roller unterliegen unabhängig von den Inspektions- / Werkstatt- intervallen einer regelmäßigen Haupt- und Abgasuntersuchungspflicht.
Muss ich als Rollerfahrer/in einen Helm tragen?
- Ja, jeder Mofa oder Rollerfahrer ist verpflichtet einen zugelassenen Helm zu tragen.
Darf ich auch auf dem Radweg- oder Fußweg fahren?
- Nein, als Mofa- oder Rollerfahrer dürfen Sie nur auf der Strasse fahren und dürfen weder Fuß- noch Radwege befahren
Was darf/muss ich für Benzin tanken? E10-Kraftstoff?
- In der Regel reicht Normalbenzin aus, wobei jedoch immer mehr moderne Rollermotoren Superbenzin verlangen. Die Benzinsorte variiert daher von Roller zu Roller. Entsprechende Herstellervorgaben für Ihren Roller entnehmen Sie bitte der Bedienungs- oder Betriebsanleitung Ihre Rollers oder Sie fragen uns.
- Achtung – E10! Mittlerweile haben Peugeot, Kymco und Vespa für Ihre Roller (ab Baujahr 2000) die Benzinsorte E10 unter bestimmten Bedingungen freigegeben. Näherere Infos finden Sie auf den Herstellerseiten bzw. beim DAT.
- Wir, als Roller-Point-Dresden, raten von der Nutzung der Kraftstoffsorte E10 grundsätzlich ab.
- SYM,TGB- & Daelim-Roller sind vom Hersteller/Importeur zur Zeit noch nicht für E10-Kraftstoffe freigegeben!
Wie hoch ist der Benzinverbrauch eines Rollers?
- Der durchschnittliche Verbrauch liegt ca. zwischen 3 und 4 Litern auf 100 km.
Was kann ich von einem Roller erwarten?
- Elektrischer Starter
- Kaltstartautomatik
- Helmfachstufenloses
- Automatikgetriebe
- Staumöglichkeit / Helmfach
Was ist beim Rollerkauf zu beachte ?
- Benötige ich Platz für zwei Personen oder bin ich vor allem allein unterwegs…
- Sie sollten den Roller unbedingt Probesitzen da sich die Rollermodelle in der Sitzergonomie stark unterscheiden.
- Kleinere Personen sollten auf eine niedrige Sitzhöhe des Rollers achten, damit Sie den Roller auch im Stand sicher handhaben können.
- Großgewachsene Personen sollten besonders auf die Beinfreiheit achten, damit Sie mit den Knien nicht am Lenker festklemmen.
- Machen Sie mit dem Roller Ihrer Wahl eine Probefahrt ! Nur so können Sie feststellen ob Sie zueinander passen bzw. ob Sie mit dem Roller zurechtkommen. Nur bei einer Probefahrt können Sie die Unterschiede zwischen verschiedenen Rollermodellen kennen lernen und herausfiltern.
- Informieren Sie sich über die Inspektionsintervalle, diese lassen erkennen wie hoch die zu erwartenden Unterhaltskosten sind.
- Achten Sie auf den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung. So mancher Verkäufer ist hier nicht sattelfest oder ehrlich. Nicht das sich eine vermeintliche Garantie doch nur als Gewährleistung entpuppt.
- PEUGEOT bietet Ihnen 24 Monate Herstellergarantie, die auf 36 Monate verlängerbar ist.
Wie kann ich mein Kind auf dem Roller mitnehmen?
- Je nach Alter und Größe des Kindes benötigen Sie eine Kindersitz sowie Fußschlaufen.
- Der Roller-Point-Dresden bietet nicht nur eine Rollervermietung, sondern auch eine Kindersitz – Vermietung!
- Ausführliche Informationen finden Sie in der folgenden pdf-Broschüre vom Institut für Zweiradsicherheit e.V. (IFZ).